'Das Alfa Romeo Transaxle Forum' Foren-Übersicht 'Das Alfa Romeo Transaxle Forum'
Modelle der Baureihe 116/162 (Alfetta, Giulietta, GT/GTV, 75, 90, SZ/RZ)
 
'Das Alfa Romeo Transaxle Forum' Foren-Übersicht
Login Registrieren FAQ Mitgliederliste Suchen 'Das Alfa Romeo Transaxle Forum' Foren-Übersicht

Alfa 75 TS LE zulassen aus Italien
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    'Das Alfa Romeo Transaxle Forum' Foren-Übersicht -> Allgemeines
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
DaveS16
Gast





Land:

BeitragVerfasst am: Di 23 Okt 12 11:13:58    Titel: Alfa 75 TS LE zulassen aus Italien

Hallo Freunde ich habe seit ein paar Jahren einen Alfa 75 TS LE noch von meinem Vater in der Scheube stehen. Das Fahrzeug wurde seiner Zeit aus Italien importiert aber nie angemeldet. Ich will den Wagen jetzt bald zulassen was muss ich dafür tun? Ich weiß das Thema wurde oft diskutiert aber irgendwie hab ich keine befriedigende Antwort gefunden. Ich muss ja keine Vollabnahme mehr machen da es die ja nicht mehr gibt oder? Was muss ich mir noch bei Alfa holen? Datenblatt?
Sorry für immer dasselbe gefrage.

Danke euch
Dave

P.S. Hat einer ne Schlüsselnummer für mich die auf meine LE passt? Wurde der TS LE eigentlich immer mit kat verkauft?




Zuletzt bearbeitet von DaveS16 am Di 23 Okt 12 13:08:55, insgesamt 2-mal bearbeitet
Nach oben
Antworten mit Zitat
Carabo
täglich dabei


Anmeldedatum: 07.02.2007
Beiträge: 3774
Wohnort: Freilassing
Land:

BeitragVerfasst am: Di 23 Okt 12 12:16:17    Titel:

Vollabnahme gibts nach wie vor. Bei ausländischen Autos, für die es kein ECE-Dokument gibt, sowieso zwingend und für deutsche Autos nach 7-jähriger Stillegung.

Du brauchst auf alle Fälle einen Eigentumsnachweis und die Fahrzeugpapiere. Die Zulassungsstellen handeln das alles aber sehr unterschiedlich. Am besten vorher mal nachfragen.

ServuStefan


Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Antworten mit Zitat
reiner164TS
Gast





Land:

BeitragVerfasst am: Di 23 Okt 12 13:03:49    Titel:

Carabo hat Folgendes geschrieben:
Vollabnahme gibts nach wie vor. Bei ausländischen Autos, für die es kein ECE-Dokument gibt, sowieso zwingend und für deutsche Autos nach 7-jähriger Stillegung.
Da wurde mir aber gerade etwas ganz anderes erzählt Wink
Und auch die Erzählungen zu dem Thema aus meinem Umfeld sind andere, aber eben nur 2.Hand ...


Nach oben
Antworten mit Zitat
DaveS16
Gast





Land:

BeitragVerfasst am: Di 23 Okt 12 13:06:35    Titel:

Ja wenn man googled gibts auch einige Themen die besagen das es eine Vollabnahme nicht mehr gibt. Ich dachte ich lasse ne normale Abnahme machen und besorge mir so ein Datenblatt von Alfa und renne dann mit dem Kaufvertrag und allem zu Zulassungsstelle.


Nach oben
Antworten mit Zitat
alfatifosi
Gast





Land:

BeitragVerfasst am: Di 23 Okt 12 13:41:46    Titel:

reiner164TS hat Folgendes geschrieben:
Carabo hat Folgendes geschrieben:
Vollabnahme gibts nach wie vor. Bei ausländischen Autos, für die es kein ECE-Dokument gibt, sowieso zwingend und für deutsche Autos nach 7-jähriger Stillegung.
Da wurde mir aber gerade etwas ganz anderes erzählt Wink
Und auch die Erzählungen zu dem Thema aus meinem Umfeld sind andere, aber eben nur 2.Hand ...


Carabos Ausführung ist vollkommen korrekt. Das ECE Dokument ist genauer die COC-Bescheinigung (Certification of Conformity), diese
beruht auf einer EG-Typgenehmigung. Frühere Fahrzeuge hatten eine ABE, also eine nationale Betriebsgenehmigung.
Beim diesen ist eine Einzelabnahme unumgänglich.
Dem Gesetz nach gilt nach sieben Jahren eine neue Betriebsgenehmigung, sollten vereinzelte Zulassungsstellen dennoch nach
längerer Stilllegung wieder zulassen (was vorkommt), muß man unterstellen daß diese den Gesetzestext nicht beherrschen.

Salute Michael


Nach oben
Antworten mit Zitat
werner
Gast





Land:

BeitragVerfasst am: Di 23 Okt 12 13:41:49    Titel:

Das heißt halt jetzt anders - ist aber im Prinzip das selbe.
Es müssen eben neue Fahrzeugpapiere erstellt werden und von einem Sachverständigen am Fahrzeug verifiziert werden. Das ist der Hintergrund.
Dazu kommt eine HU.
Handle nach Stefans Rat und frag einfach mal was DEINE Zulassungsstelle sich so wünscht. Und frag vorher, bevor Du etwas unternimmst.

Den TS LE gab es in Italien auch ohne Kat - ein kurzer Blick unters Kleidchen bildet weiter Wink
Aber nicht rot werden!!!

cap
Werner

PS: Michael war 3sec schneller - und in der Sache präziser


Nach oben
Antworten mit Zitat
DaveS16
Gast





Land:

BeitragVerfasst am: Di 23 Okt 12 14:11:22    Titel:

Hey Hey Vielen Dank für die netten Antworten!!!

Ich habe jetzt eine Email an die Zulassungsstelle verfasst und angefragt was ich alles brauche. Einen Kat hat mein Wagen auch der Blick unters Blechkleid war zwar etwas obszön aber hat geholfen =)

Jetzt brauche ich noch eine passende Schlüsselnummer. Hat da einer was für mich? Baujahr 91 mit Kat. Limited.


Nach oben
Antworten mit Zitat
Carabo
täglich dabei


Anmeldedatum: 07.02.2007
Beiträge: 3774
Wohnort: Freilassing
Land:

BeitragVerfasst am: Di 23 Okt 12 16:39:10    Titel:

alfatifosi hat Folgendes geschrieben:
sollten vereinzelte Zulassungsstellen dennoch nach
längerer Stilllegung wieder zulassen (was vorkommt), muß man unterstellen daß diese den Gesetzestext nicht beherrschen.

Bei meiner Zulassungsstelle wissen sie sowieso nicht, was sie da machen. Es ist unglaublich, was die für Mist machen.

Aber auch mein TÜV-Prüfer wußte nichts von der noch Existierenden Vollabnahme und machte nur eine HU. Damit hat mich dann die Zulassungsstelle wieder nach Hause geschickt. Sehr ärgerlich sowas!

ServuStefan


Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Antworten mit Zitat
Carabo
täglich dabei


Anmeldedatum: 07.02.2007
Beiträge: 3774
Wohnort: Freilassing
Land:

BeitragVerfasst am: Di 23 Okt 12 16:40:58    Titel:

werner hat Folgendes geschrieben:
Das heißt halt jetzt anders - ist aber im Prinzip das selbe.
Es müssen eben neue Fahrzeugpapiere erstellt werden und von einem Sachverständigen am Fahrzeug verifiziert werden. Das ist der Hintergrund.
Dazu kommt eine HU.

Die HU ist da inkludiert. Vollabnahme (oder wie es jetzt auch immer heißen mag) nach § 21 und HU nach § 29.

ServuStefan


Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Antworten mit Zitat
alfatifosi
Gast





Land:

BeitragVerfasst am: Di 23 Okt 12 17:51:37    Titel:

Zitat:
Die HU ist da inkludiert. Vollabnahme (oder wie es jetzt auch immer heißen mag) nach § 21 und HU nach § 29.


Die §21-Abnahme(Erststellung einer Einzelbetriebsgenehmigung) erfolgt grundsätzlich bei allen ABE-Fahrzeugen, weil hier i.d.R. keine technischen Daten mehr vorliegen.
Die Zweitschriften bei Zulassungsstelle und KBA werden nach gewissen Fristen gelöscht. Da die alten Fz-Papiere entwertet bzw. ungültig sind, besteht der Gesetzgeber
darauf die Daten die die jeweilige Technische Prüfstelle in ihrem Archiv hat zur Grundlage der Erstellung der neuen Fz-Papiere zu nutzen.
Die Daten der alten Papiere dürfen nach Gesetz nicht verwendet werden. Die Praxis schreibt jedoch ganz andere Geschichten.
Die §21-Untersuchung beinhaltet die Hauptuntersuchung (§29).

Im Falle einer EG-Betriebserlaubnis ist dem Fahrzeughersteller auferlegt die jeweiligen Daten in Form einer COC-Bescheinigung bereitzuhalten.
Die Daten aus der COC, aus der die Zulassungsstelle die Daten für die neuen Papiere übernimmt, und eine Hauptuntersuchung nach §29 sind hier Bedingung zur Zulassung.

Salute Michael


Nach oben
Antworten mit Zitat
DaveS16
Gast





Land:

BeitragVerfasst am: Di 23 Okt 12 17:56:31    Titel:

Aber CoC Papiere gibt es ja nicht für meinen Wagen. Oder?


Nach oben
Antworten mit Zitat
alfatifosi
Gast





Land:

BeitragVerfasst am: Di 23 Okt 12 18:03:49    Titel:

DaveS16 hat Folgendes geschrieben:
Aber CoC Papiere gibt es ja nicht für meinen Wagen. Oder?


Nein.

Salute Michael


Nach oben
Antworten mit Zitat
DaveS16
Gast





Land:

BeitragVerfasst am: Di 23 Okt 12 20:32:06    Titel:

Das heisst ich muss eine Vollabnahme machen? Brauche ich hierzu keinerlei Papiere von Alfa?


Nach oben
Antworten mit Zitat
alfatifosi
Gast





Land:

BeitragVerfasst am: Di 23 Okt 12 21:20:08    Titel:

DaveS16 hat Folgendes geschrieben:
Das heisst ich muss eine Vollabnahme machen? Brauche ich hierzu keinerlei Papiere von Alfa?


Dave, lies dir doch, meinethalben mehrere Male, meinen vorletzten Beitrag durch.
Dann kannst Du dir deine Fragen selber beantworten.

Salute Michael


Nach oben
Antworten mit Zitat
DaveS16
Gast





Land:

BeitragVerfasst am: Di 23 Okt 12 21:35:25    Titel:

Ah jetzt verstehe ich es die Prüfstellen haben die Daten. Sorry hab es erst beim 3ten Anlauf geschnallt =)


Nach oben
Antworten mit Zitat
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    'Das Alfa Romeo Transaxle Forum' Foren-Übersicht -> Allgemeines Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum posten
Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen

Datenschutzerklärung Impressum



Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group

 

Ricambi Classico Wesemann

F&T Wesemann Online-Shop für Hardware, Software und Zubehör

F&T Wesemann Ihr kompetenter Computerfachhandel

n-arts selbstgenähte Taschen, Kamerabänder, Cliptaschen, Kosmetiktaschen, Schlüsselanhänger und vieles mehr