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Warnblinker für Tüv, ja oder nein?

 
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pavoni
Gast





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BeitragVerfasst am: Fr 06 Okt 06 17:05:11    Titel: Warnblinker für Tüv, ja oder nein?

Bin am grübeln. Nächste Woche soll meine Alfetta Limousine Bj. `73 zum Tüv für eine Vollabnahme. Nun haben jedoch die frühen Alfetten keine Warnblinkanlage verbaut. Wie habt Ihrs gemacht? Nachrüsten oder nicht, wenn ja wie? Oder soll ich es drauf ankommen lassen, da in den meisten Fällen der Tüv-Mann (Frau Wink ) nichts sagt!?

Hm, hm, hm....Grüße: Pavoni


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Chris
Gast





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BeitragVerfasst am: Fr 06 Okt 06 18:09:47    Titel:

Aus der StVZO:

§ 53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage.

(1) Warndreiecke und Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind. Warndreiecke müssen rückstrahlend sein; Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. Die Warneinrichtungen müssen in betriebsfertigem Zustand sein.

(2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden:

1. in Personenkraftwagen, land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen sowie in anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t:
ein Warndreieck;

2. in Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t:
ein Warndreieck und getrennt davon eine Warnleuchte. Als Warnleuchte darf auch eine tragbare Blinkleuchte nach § 53 b Abs. 5 Satz 7 mitgeführt werden.

(3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne dass sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, dass sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22 a der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.

(4) Fahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 mit Ausnahme von dreirädrigen Kraftfahrzeugen), die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen, müssen zusätzlich eine Warnblinkanlage haben. Sie muss wie folgt beschaffen sein:

1. Für die Schaltung muss im Kraftfahrzeug ein besonderer Schalter vorhanden sein.

2. Nach dem Einschalten müssen alle am Fahrzeug oder Zug vorhandenen Blinkleuchten gleichzeitig mit einer Frequenz von 1,5 Hz + 0,5 Hz (90 Impulse + 30 Impulse in der Minute) gelbes Blinklicht abstrahlen.

3. Dem Fahrzeugführer muss durch eine auffällige Kontrollleuchte nach § 39 a angezeigt werden, dass das Warnblinklicht eingeschaltet ist.

(5) Warnblinkanlagen an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften des Absatzes 4 entsprechen.


Nachzulesen unter http://www.stvzo.de/

Gruß

Chris


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alfa75turbo
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BeitragVerfasst am: Fr 06 Okt 06 20:40:01    Titel:

wenn sie original nicht verbaut war dann braucht man sie auch nicht ! glaub ich zumindest.


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Chris
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BeitragVerfasst am: Fr 06 Okt 06 20:59:37    Titel:

Ja, vielleicht in Peuerbach nicht. In Hannover hingegen schon. Wink


Keine Ahnung wie das in Österreich ist. Aber in Deutschland sind die Bestimmungen dazu recht eindeutig -> im Einzelnen in der StVZO ( Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung ) nachzulesen.


Gruß

Chris


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alfa75turbo
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BeitragVerfasst am: Fr 06 Okt 06 22:19:05    Titel:

Ich hab auch in der alfetta hinten keine sicherheitsgurte obwohl sie pflicht wären ! muss ich aber nicht nachbauen ! weil nicht original


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Maik
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BeitragVerfasst am: Fr 06 Okt 06 23:52:38    Titel:

Warnblinker ist Pflicht!

Gurte hingegen nicht.

Eine Warnblinkanlage war schon weit vor der Alfetta in D Pflicht. Nagelt mich jetzt nicht auf ein Datum fest, muß aber auf jeden Fall vor 1972 zur Pflicht geworden sein und zu diesem Zeitpunkt waren die wenigsten Alfetten unterwegs.

Ich würd mich jetzt nicht darauf verlassen, daß der TÜV das verpeilt. Ich bin schon mit einigen Oldtimern beim TÜV gewesen, der hat jedesmal die Warnblinker genauestens geprüft, bei neueren Fahrzeugen nie, da reichte die alleinige Anwesenheit des Schalters Cool


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Oliviero
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BeitragVerfasst am: Sa 07 Okt 06 09:25:56    Titel:

Meine als Italienimport hat vom Vorbesitzer eine eingebaut bekommen, mit dezentem rotem Mercedeswarnblinkanlagenschalter Embarassed

Bei uns beim Pickerl ist das nicht so tragisch. Meine Berlina 2000 als österr. Fahrzeug hat keine, der Bertone ebensowenig. Ich würde es drauf ankommen lassen.

Ciaoliviero


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alfa75turbo
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BeitragVerfasst am: Sa 07 Okt 06 09:28:37    Titel:

meine rede Very Happy


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pavoni
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BeitragVerfasst am: Sa 07 Okt 06 09:54:56    Titel:

Kenne sogar in D einen Alfettamenschen, der auch ohne Warnblinkeranlage sein H bekommen hat. Scheint wohl manchal vergessen zu werden Wink .
Vielleicht geht es ja noch als `geringfügige Mängel` durch Very Happy

Ich werde berichten: Pavoni


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banimal
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BeitragVerfasst am: Sa 07 Okt 06 14:16:42    Titel:

Hmmm,
ich habe mal mit einem Sud Sprint als Mangel angekreidet bekommen, dass die
vollkommen originale Kontrolleuchte für die Warnblinkanlage zu dunkel gewesen
wäre. Mad Mad

Aber vielleicht hast Du ja einen freundlichen Prüfer. Auch sowas soll es ja
geben... Cool

viele Grüsse
Benno


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werner
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BeitragVerfasst am: So 08 Okt 06 20:59:27    Titel:

Maik hat Folgendes geschrieben:
Warnblinker ist Pflicht!

Gurte hingegen nicht.

Maik hat recht! Warnblinker muß - da führt kein Weg vorbei! In D ist da kein Ermessensspielraum, übrigens auch unabhängig vom Baujahr!!! (Da von der StVO vorgeschrieben gibt es auch keinen Abzug bzgl Zustandsnote oder Originalität in einem eventuellen Wertgutachten.)
Gurte ist ein anderes Thema. Vor Baujahr (ich glaube) 1971 müssen fehlende Gurte nicht nachgerüstet werden. Bei Baujahren nach diesem Stichtag muß nachgerüstet werden - keine Ausnahme möglich. Es ist durchaus sinnvoll (hörthört), das der Gesetzgeber nur bei den älteren Fahrzeugen auf die Gurte verzichtet, bieten diese von Seiten der Karosserie z.Teil gar keine sinnvolle Möglichkeit zum Einbau. Es gilt dann auch keine Gurtpflicht.....
Zitat:
Ich würd mich jetzt nicht darauf verlassen, daß der TÜV das verpeilt. Ich bin schon mit einigen Oldtimern beim TÜV gewesen, der hat jedesmal die Warnblinker genauestens geprüft, bei neueren Fahrzeugen nie, da reichte die alleinige Anwesenheit des Schalters Cool[/
genau die Punkte sind bekannt und darauf wird auch geachtet. Wie gesagt, es gibt auch keinen Ermessensspielraum des Prüfers. Aber auch wenn dem so ist, für die Alfetta findet sich doch sicher eine stilechte ansprechende Lösung oder?

ciao a presto
Werner


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