'Das Alfa Romeo Transaxle Forum' Foren-Übersicht 'Das Alfa Romeo Transaxle Forum'
Modelle der Baureihe 116/162 (Alfetta, Giulietta, GT/GTV, 75, 90, SZ/RZ)
 
'Das Alfa Romeo Transaxle Forum' Foren-Übersicht
Login Registrieren FAQ Mitgliederliste Suchen 'Das Alfa Romeo Transaxle Forum' Foren-Übersicht

Etwas Off-Topic: Wie kommt Ihr unten dran? (Also an's Auto)
Gehe zu Seite Zurück  1, 2
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    'Das Alfa Romeo Transaxle Forum' Foren-Übersicht -> Allgemeine Technik
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Gordovan
Gast





Land:

BeitragVerfasst am: Di 19 Dez 06 22:43:50    Titel:

Eure Bauordnung in Bremen gibt da nicht so viel her, auf den ersten Blick wäre genehmigungsfrei:
11. Tragende und nichttragende Bauteile

11.1 Tragende oder aussteifende Bauteile innerhalb von Gebäuden, wenn die Änderung geringfügig ist und die Standsicherheit nicht berührt,

11.2 Wände und Decken, die weder tragend noch aussteifend sind und an die keine Brandschutzanforderungen gestellt werden, in fertiggestellten Gebäuden,

11.3 Treppen und Lifte für behinderte Menschen.

11.4 der Ausbau von Räumen zu Wohnzwecken in fertiggestellten Wohngebäuden mit – auch nach erfolgtem Ausbau - nicht mehr als zwei Wohnungen, wenn die Fußböden dieser Räume nicht höher als 7 m über der Geländeoberfläche liegen, außer im Außenbereich,

11.5 vor die Außenwand eines Gebäudes vortretende eingeschossige Gebäudeteile ohne Feuerstätten:

a) Eingangsvorbauten (Windfänge, Eingangsüberdachungen) bis zu 1,50 m Tiefe und 2,00 m Breite, die, soweit sie auf Vorgartengrund hergestellt werden, nicht tiefer als 1/3 der Vorgartentiefe und nicht breiter als 1/3 der Gebäudebreite sind,

b) überwiegend verglaste, nur zum vorübergehenden Aufenthalt bestimmte Vorbauten (Veranden, Wintergärten) bis zu einer Tiefe von 2,50 m, auf durch Bebauungsplan als überbaubar festgesetzten Grundstücksflächen bis zu einer Tiefe von 3 m; dies gilt nicht auf Vorgartengrund,

c) Terrassenüberdachungen bis zu einer Tiefe von 3 m,

11.6 Balkonverglasungen sowie Balkonüberdachungen bis zu einer Tiefe von 3 m,

11.7 Dächer von fertiggestellten Wohngebäuden einschließlich der Dachkonstruktion ohne Änderung der bisherigen Abmessungen sowie Dachflächenfenster,

11.8 Öffnungen für Fenster und Türen in fertiggestellten Wohngebäuden und in fertiggestellten Wohnungen,

11.9 Fenster und Türen innerhalb vorhandener Öffnungen und Öffnungen nach Nummer 11.7,

11.10 Außenwandverkleidungen, Verblendungen und Verputz fertiggestellter baulicher Anlagen, die kein sichtbares Holzfachwerk haben,

Die Nummern 11.4 bis 11.10 gelten nicht bei Gebäuden, die geschützte Kulturdenkmäler sind oder in deren Umgebung liegen.



12. Sonstige bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen

12.1 selbständige Aufschüttungen und Abgrabungen außerhalb des Kronentraufbereichs geschützter Bäume bis 3 m Höhe oder Tiefe, im Außenbereich nur, wenn die Aufschüttungen und Abgrabungen nicht mehr als 300 m² Fläche haben,

12.2 künstliche Hohlräume unter Erdgleiche bis 15 m³,

12.3 Denkmale und Kunstobjekte bis 4 m Höhe sowie Grabdenkmale auf Friedhöfen,

12.4 nicht notwendige Stellplätze bis 50 m² Nutzfläche je Baugrundstück auf einer durch Bebauungsplan als überbaubar festgesetzten Grundstücksfläche sowie deren notwendige Zufahrten und Fahrgassen,

12.5 private Wege auf und zu Baugrundstücken sowie Lager-, Abstell- und Ausstellungsplätze bis 300 m² Fläche in festgesetzten Gewerbe- und Industriegebieten,

12.6 Fahrradabstellanlagen, die keine notwendigen Fahrradabstellplätze enthalten,

12.7 Fahrzeugwaagen,

12.8 freistehende Regale bis zu einer Höhe von 12 m in festgesetzten Gewerbegebieten,

12.9 Anschlussbahnen,

12.10 bewegliche Sonnendächer (Markisen), die keine Werbeträger sind,

12.11 Zapfsäulen und Tankautomaten genehmigter Tankstellen,


Nach oben
Antworten mit Zitat
Gordovan
Gast





Land:

BeitragVerfasst am: Di 19 Dez 06 22:53:24    Titel:

Hier in Berlin wäre es genehmigungsfrei, wenn es sich um:
Aufschüttungen und Abgrabungen mit einer Höhe oder Tiefe bis zu 2 m und einer Grundfläche bis zu 30 m², im Außenbereich bis zu 300 m²;
handelt,
die nicht
bauliche Anlagen, deren Nutzung durch Umgang mit oder Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr verbunden ist,
sind.
Für letztere wäre eine Genehmigung erforderlich. Aber bevor ich da näher darüber nachdenke, warte ich auf eine genaue Anforderung Wink


Nach oben
Antworten mit Zitat
Jan
Gast





Land:

BeitragVerfasst am: Mi 20 Dez 06 19:08:28    Titel:

Oliviero hat Folgendes geschrieben:
Anbei meine Grubenansichten.

Vielen Dank für die Fotos! Smile So in etwa habe ich mir das vorgestellt, naja, bei mir wird's weniger komfortabel werden, da der Platz nicht ausreicht. Meine Garage ist leider nur fünf Meter lang. Rolling Eyes

Der Mann von der Baufirma, der gerade wieder weg ist, hat mich mit meiner etwas beengten Garage etwas ungläubig angeguckt. Wink Immerhin für machbar hält er es und die Kosten lägen in der Tat rund um 1.000 Euro mit etwas Eigenaufwand. Das klingt also schonmal nicht schlecht. Nur warten müsste ich mindestens bis Frühjahr; zumindest bei der Firma. MwSt.-Erhöhung sei Dank... Wink

Gordovan hat Folgendes geschrieben:

12.2 künstliche Hohlräume unter Erdgleiche bis 15 m³

Die olle Grube erkläre ich zu einem solchen künstlichen Hohlraum. Wink Der Mann aus der Baufirma meinte, dass ich "den Behindertenverein" (O-Ton) vom Bauamt getrost vergessen könnte. Sei nicht notwendig. Ich werde drauf verzichten, wie Chris schon schrieb, schlafende Hunde zu wecken. Ansonsten wird's Tor der Garage einfach zu gemacht! Wink

Gruß
Jan


Nach oben
Antworten mit Zitat
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    'Das Alfa Romeo Transaxle Forum' Foren-Übersicht -> Allgemeine Technik Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen

Datenschutzerklärung Impressum



Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group

 

Ricambi Classico Wesemann

F&T Wesemann Online-Shop für Hardware, Software und Zubehör

F&T Wesemann Ihr kompetenter Computerfachhandel

n-arts selbstgenähte Taschen, Kamerabänder, Cliptaschen, Kosmetiktaschen, Schlüsselanhänger und vieles mehr