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allradchrist Gast
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Verfasst am: Sa 22 Apr 06 08:11:54 Titel: |
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Der aktuelle Stand sieht so aus:
Vor 14 Tagen ist der ablehnende Bescheid der OÖ Landesreg. bei mir eingetroffen. Am selben Tag ging von mir eine Beschwerde wegen "Behinderung des freien Warenverkehrs" an die EU-Kommission in Brüssel, diese ist dort bereits registriert. Nachdem damit innerhalb von 10 Jahren eine zweite Beschwerde von mir wegen dem gleichen Problem vorliegt, reagiert man in Brüssel etwas sauer auf die Republik, zumal ich anhand von Schreiben des Verkehrmin. nachweisen kann, dass die Österr. die EU verarscht haben (und das mag man in Brüssel nun überhaupt nicht)
Am Montag habe ich ein Meeting mit den zuständigen Beamten beim Amt der OÖ Landesreg., denn der ablehnende Bescheid ist in meinem Fall ein klassischer Fall von "Amtsmissbrauch". Da wir zusätzlich eine Klage beim Österr. Verwaltungsgerichtshof vorbereiten, die dann eben auch dem Beamten, der den ablehnenden Bescheid unterschrieben hat, den Tatbestandes des "Amtsmissbrauches" vorwerfen wird, möchte ich in einem "amikalen Gespräch" abklären, ob man seitens der Landesreg. tatsächlich einen derartigen "Krieg" anzetteln will oder ob es nicht doch möglich ist, das Österr. Beamten EU-Recht direkt anwenden, wonach sie gemäß unzähliger Urteile des EUGH verpflichtet sind.
Schaun mer mal.
mfg, Erich
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allradchrist Gast
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Verfasst am: Sa 22 Apr 06 08:30:13 Titel: |
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Noch ein Nachtrag zum Köpfeschütteln, die Begründung für den ablehnenden Bescheid:
"Bei der am 16.1.2006 durchgeführten Prüfung des PKW wurde festgestellt, dass das ggst. Fahrzeug den kraftfahrrechtl. Bestimmungen insofern nicht entspricht, als die erforderlichen Abgasemissionsgrenzwerte nach §1d KDV 1967 bzw. nach den Richtlinien 70/220/EWG idF. 93/59/EWG nicht eingehalten werden (kein geregelter Dreiwege-Kat) sowie die Grenzwerte des Geräuschpegels nach §8 KDV 1967 bzw. gemäß 70/157 EWG überschritten werden (gemessener Wert 80 dbA, zulässiger Wert max. 77 dbA).
Aus gesundheitlichen Gründen müssen zum Schutz der österr. Bevölkerung Mindestanforderungen hinsichtlich Lärm und Abgas erfüllt sein. Nachdem ein Fahrzeug mit Benzinmotor ohne geregelten Katalysator während der gesamten Betriebszeit umwelt- u. gesundheitsgefährdete Schadstoffe wie Kohlenmonoxid, Stickoxide und unverbrannte Kohlenwasserstoffew in hohem Ausmaß emittiert, während dies bei einem Fahrzeuge mit einem geregelten Katalysator im wesentlichen nur während der Kaltstartphase der Fall ist, wäre eine Genehmigung des katalysatolosen Fahrzeuges geradezu unverantwortlich und im höchsten Maße für die Gesundheit und das Leben der österr. Bevölkerung bedenklich, vor allem auch unter dem Gesichtspunkt, dass in Österreich bereits seit 1987 strenge Abgasstandards für PKW gelten, die nur mit einem Dreiwegekatalysator einzuhalten sind.
Weiters ist durch die Überschreitung des zulässigen Lautstärkegrenzwertes von einer wesentlich erhöhten Lärmbelästigung für die öterr. Bevölferung auszugehen."
Dem ist ja dann eigentlich nichts mehr hinzuzufügen,
mfg, Erich
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Oliviero Gast
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Verfasst am: Sa 22 Apr 06 11:28:28 Titel: |
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Immer das gleiche. Eine Eierei wegen ein paar Autos, aber auf Streusplittbeseitigung nicht achten, auf landwirtschaftliche und Baufahrzeuge nicht reagieren. Alle alten Diesel tolerieren. Was IM land ist ist egal. Aber wehe, etwas will INS Land, wo nicht ausschließlich Blumen ausm Auspuff rauskommen.
Was mich noch mehr ärgert, ist daß sie mir noch immer den Einbau eines 75TS in die Alfetta verweigern, inkl Kat natürlich. Den Einbau eines Kats in die Berlina verweigern. Oh, sie verweigern nicht völlig, aber fordern einen Schippel Einzelgutachten mit dem permanenten Hinweis, daß eine Ausnahmegenehmigung eher unwahrscheinlich ist. Aber noch ist das letzte Wort nicht gesprochen...
Ciaoliviero
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